für Gewerbetreibende
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.- Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind (noch) keine Werbungskosten
- Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen – Revision beim BFH noch nicht entschieden
- Grunderwerbsteuer auch für nachträgliche Sonderwünsche einer noch zu errichtenden Immobilie
- Keine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, wenn diese nicht ausschließlich dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen
- Maßnahmen zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Rahmen der Billigkeit
- Ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte und Mitwirkung Steuerpflichtiger
- Tätowierer erzielt Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, wenn diese als künstlerisch zu werten ist (noch nicht rechtskräftig)
- Ernsthafte Zweifel an Bodenrichtwert für im Landschaftsschutzgebiet liegendes baureifes Grundstück
- Steuerliche Behandlung eines Preisgeldes für wissenschaftliche Publikationen
- Grundsteuererlass für 2024 bei Einnahmeausfall bis 31.3.2025 beantragen
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