für Immobilienbesitzer
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.- Wie geht es weiter mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz?
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- Steuerliche Auswirkungen der Regierungskrise – worauf jetzt zu achten ist
- Steuerunterlagen für 2023 einreichen – Abgabefrist für von Beratern gefertigte Steuererklärungen läuft am 2.6.2025 ab
- Als Vermieter von Immobilien Hochwasserschäden steuerlich geltend machen
- Gefälschte Steuerbescheide per Post im Umlauf
- Deutliche Gebührenerhöhung für gerichtliche Registereintragungen geplant
- Energetische Gebäudesanierung der eigenen vier Wände von der Steuer absetzen
- Langwierige Sanierung ohne Mieteinnahmen nicht als Werbungskosten anerkannt
- Corona-Hilfen für Selbstständige sind beitragspflichtiges Einkommen freiwillig gesetzlich Krankenversicherter
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