für Freiberufler
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.- Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben
- Verlängerung der Überbrückungshilfe und des Kurzarbeitergeldes
- Fortführung der Tätigkeit trotz Veräußerung der freiberuflichen Praxis
- Steuerliche Behandlung der Implementierung einer TSE bei Kassensystemen
- Unternehmerisches Risiko entscheidet über freie Mitarbeiter
- Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke
- TERMINSACHE: Aufrüstung der Kassensysteme mit einer "Technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE)
- Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
- Elektronische Bereitstellung von Kassenbelegen
- Prämien zur Sicherung von Ausbildungsplätzen
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